Bedeutende Änderungen haben sich bei den durch Erbschaft erworbenen Anteilen für diejenigen mit Gemeinschaftsurkunden ergeben. Mit der neuesten Regelung für Erben wurden neue Regeln für die Erbverteilung in 81 Provinzen eingeführt, um einen fairen Prozess einzuleiten.
Mit diesen Änderungen wird es einfacher, die oft auftretenden Probleme bei der Erbverteilung zu lösen, wodurch Meinungsverschiedenheiten unter Geschwistern verringert und ein gerechterer und transparenterer Prozess bei der Erbverteilung geschaffen werden. Bei der Aufteilung von Gemeinschaftsurkunden wird jetzt die Zustimmung der Anteilseigner als einziges Kriterium akzeptiert, und eine notarielle Beglaubigung ist nicht mehr erforderlich. Für den Erwerb von Gemeinschaftsurkunden müssen jedoch die Verfahren beim Grundbuchamt und Notar abgeschlossen werden. Zusätzlich müssen die Grenzen der Urkunde bestimmt und Parzellen identifiziert werden. Wenn einer der Erben den Vertrag nicht unterschreibt, haben die anderen Erben das Recht, vor Gericht zu klagen.
Verfahren werden vereinfacht!
Diese neue Regelung macht den Erbverteilungsprozess einfacher und betont, dass rechtliche Wege weiterhin gültig sind, wenn keine vollständige Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann. Die Bedeutung der Unterschrift von Verträgen durch die Erben zum Schutz ihrer Rechte wird hervorgehoben, und in dieser Regelung wird festgestellt, dass die Erben die Freiheit behalten, ihre rechtlichen Rechte im Falle von Streitigkeiten einzufordern. Infolgedessen reduziert diese Regelung die Formalitäten im Erbverteilungsprozess. Dank dieser Erleichterung werden die Beziehungen unter Geschwistern positiv beeinflusst und es wird ein schnellerer, klarerer und verständlicherer Verteilungsprozess unter den Erben geschaffen.