Bedeutende Änderungen bei den Bedingungen für den Erwerb von Immobilien und Langzeitmieten für Ausländer in Nordzypern

In Nordzypern wurden die Bedingungen für den Erwerb von Immobilien und Langzeitmieten für Ausländer überarbeitet. Das „Gesetz zur Änderung des Immobilienerwerbs und der Langzeitmiete (Ausländer)“ wurde mit Mehrheit im Parlament der TRNZ verabschiedet und führt neue Bedingungen und Einschränkungen für bestimmte Käufe ein.

Mit diesen Änderungen können ausländische Staatsbürger nun eine Wohnung oder ein Haus in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) besitzen. Ebenso können Bürger von Ländern, die die TRNZ anerkennen, und Bürger von Ländern, die TRNZ-Bürgern das Recht einräumen, bis zu drei Wohnungen oder Häuser zu kaufen, die gleiche Anzahl von Immobilien in Nordzypern erwerben.

Früher konnten Ausländer bereits eine Wohnung oder ein Haus in der TRNZ kaufen, aber die neue Regelung führt eine Begrenzung des Landbereichs für den Kauf eines Einfamilienhauses ein:

  • Bisher konnte beim Kauf eines Einfamilienhauses die Landfläche bis zu 5 Morgen (ca. 5.000 Quadratmeter) betragen, aber die neue Regelung reduziert dies auf 2,5 Morgen (ca. 2.500 Quadratmeter).
  • Das vom Parlament der TRNZ verabschiedete Gesetz ändert auch die Regeln für Ausländer, die Land für Investitionszwecke kaufen. Früher konnten Ausländer bis zu 60 Morgen (ca. 60.000 Quadratmeter) Land mit einer Investition von 3 Millionen Euro kaufen. Die Landmenge bleibt gleich, aber der Investitionsbetrag wurde auf 20 Millionen Euro erhöht.
  • Früher wurde die Art der Investition nicht berücksichtigt, aber das neue Gesetz erfordert, dass die 20-Millionen-Euro-Investition im Industrie-, Bildungs- oder Gesundheitssektor erfolgt. Es wird auch festgelegt, dass Ländereien von denen beschlagnahmt werden, die diese Investitionen nicht tätigen.
  • Die Bedingung, dass Ausländer unbegrenzt Land durch Unternehmen oder Treuhänder kaufen können, hat sich ebenfalls geändert. Auch bei einer 1%igen Beteiligung wird das Unternehmen oder der Treuhänder als ausländisch betrachtet und kann nur von den den Einzelpersonen gewährten Rechten profitieren, was ihnen den Kauf von 1 Haus oder 60 Morgen Land mit einer 20-Millionen-Euro-Investition ermöglicht.
  • Eine Registrierungspflicht wurde auch für nicht registrierte Immobilien eingeführt, die im Besitz von Ausländern sind. Ausländer müssen überschüssiges Land und Immobilien innerhalb von 2 Jahren verkaufen und ihre Verträge innerhalb von 6 Monaten beim Grundbuchamt melden.
  • Hinsichtlich überschüssiger Immobilien hat der Ministerrat die Befugnis erhalten, die 2-Jahres-Frist auf 3 Jahre zu verlängern. Darüber hinaus werden Ausländer, die gegen das Gesetz verstoßen, mit einer Geldstrafe in Höhe des 500-fachen des Mindestlohns belegt.

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