Neue Vorschriften zum Immobilienverkauf an Ausländer

Neue Vorschriften zum Immobilienverkauf an Ausländer wurden eingeführt, und die Pflicht zur Erstellung von Gutachten und Expertisen wurde aufgehoben.

Während es einen Rückgang beim Immobilienverkauf an Ausländer gab, wurde die erwartete Regelung zur Umsetzung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes erlassen. Mit der neuen Regelung wurde die Verpflichtung zur Erstellung eines Gutachtens für den Immobilienverkauf an Ausländer gelockert. Laut der neuen Entscheidung wird die Expertiseanforderung nur noch bei Immobilienverkäufen angewendet, die zum Zweck des Erwerbs der Staatsangehörigkeit getätigt werden. Ausländer, die Immobilien zu Investitionszwecken erwerben, unterliegen dieser Anforderung nicht.

In welchen Fällen wird die Expertiseanforderung beim Immobilienverkauf an Ausländer angewendet?
Im Rahmen der neuen Regelung wurde die Umsetzung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes geändert. Nach der neuen Regelung wurde die Pflicht zur Vorlage eines Gutachtens für Ausländer, die Immobilien zu Investitionszwecken in der Türkei kaufen, abgeschafft. Diese Anforderung bleibt jedoch für Ausländer bestehen, die Immobilien zum Zweck des Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit kaufen.

Es wird bestimmte Ausnahmen geben. Beispielsweise kann die Abteilung für Auslandsangelegenheiten der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster bei Bedarf weiterhin ein Gutachten für den Immobilienverkauf an Ausländer verlangen. Wie bekannt ist, begannen Ausländer intensiv Immobilien in der Türkei zu kaufen, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen, was die Immobilienpreise weiter in die Höhe trieb. Besonders nach dem Ukraine-Russland-Krieg strömten Ausländer nach Antalya, wodurch die Immobilienpreise dort Rekordhöhen erreichten und es schwierig wurde, Immobilien zum Verkauf oder zur Miete zu finden. Aufgrund von böswilligen Personen, die betrügerische Verkäufe tätigten, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen, wurde eine Änderung zur Umsetzung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgenommen und die Expertiseanforderung für den Immobilienverkauf an Ausländer eingeführt.

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