Golden-Visa-Schwellen in Griechenland nach Region, Grunderwerbsteuer und Änderung 2027; Angebote folgen mit dem Portfolio.
Warum Griechenland?
Golden Visa (5 Jahre) — 800.000 EUR (Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorin, Inseln über 3.100 Einw.), 400.000 EUR (übrige Regionen), 250.000 EUR (Umnutzung/Denkmal); eine Immobilie, mind. 120 m².
Grunderwerbsteuer — Heute effektiv 3,09 %; ab 1. Juli 2027 15,45 % für Nicht-EU/EWR-Käufer (Ankündigung des Finanzministers; noch ohne Gesetzesnummer).
Grenzregionen — In manchen Grenzregionen (z. B. Rhodos, Ägäis-Inseln, Nordgriechenland) brauchen Nicht-EU-Käufer eine Vorgenehmigung. Kurzzeitvermietung einer Golden-Visa-Immobilie ist verboten.
Bedarfs- und Budgetgespräch — Klären Sie mit unserem Berater Ziel (Investition, Aufenthalt, Ferienhaus, Umzug), Budget und Wunschlage.
Auswahl und Besichtigung — Besichtigen Sie die Auswahl vor Ort oder per Videotour.
Vorgenehmigung (falls nötig) und Steuernummer — Vor der Unterzeichnung sollte ein unabhängiger Anwalt vor Ort Grundbuch und Vertrag prüfen.
Vertrag und Grunderwerbsteuer — Grunderwerbsteuer 3,09 % (heute); prüfen Sie die Änderung 2027 anhand Ihres Vertragsdatums.
Golden-Visa-Antrag (optional) — Eine Immobilie, mind. 120 m² und regionale Schwelle; 5 Jahre, verlängerbar.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Golden-Visa-Schwelle in Griechenland?
Seit 01.09.2024 (Law 5100/2024): 800.000 EUR in Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorin und großen Inseln; 400.000 EUR sonst; 250.000 EUR Umnutzung/Denkmal. Eine Immobilie, mind. 120 m², keine Zusammenlegung.
Ändert sich die Steuer 2027?
Laut Finanzminister ab 1. Juli 2027 15,45 % für Nicht-EU/EWR-Käufer; noch keine Gesetzesnummer – wir beobachten das.
Nur zur Information, keine Rechtsberatung; Regeln können sich ändern – vor dem Kauf mit Anwalt vor Ort und unserem Berater klären.