Steuern und Kaufnebenkosten
· Autor: Grand Emlak
Beim Kauf
| Grundbuchgebühr | 4 % des Kaufpreises (gesetzlich 2 % + 2 %; praktisch nach Vertrag) |
| Umsatzsteuer | Neubau 1 % / 10 % / 20 % je nach Nettofläche und Projekt; Bestandswohnungen meist steuerfrei. Für Ausländer unter Bedingungen Befreiung beim Erstkauf. |
| Servicegebühr Grundbuch | Festbetrag |
| Wertgutachten | SPK-lizenziert; für Ausländer Pflicht |
| DASK | Pflicht-Erdbebenversicherung |
| Notar / Übersetzer | Vollmacht, beglaubigte Übersetzungen |
| Maklerprovision | Getrennt von Käufer und Verkäufer; im Vertrag angegeben |
Während des Eigentums
- Grundsteuer: jährlich an die Gemeinde; Wohnungen 0,1 % (0,2 % in Metropolen), Grundstücke 0,3 % (0,6 %). Zwei Raten: die erste März–Mai (bis 31. Mai), die zweite im November.
- Hausgeld (Aidat): Verwaltungskosten der Anlage; in unseren Angeboten angegeben.
- Mieteinkünfte: Einkünfte über dem Jahresfreibetrag werden erklärt.
Beim Verkauf
- Wertzuwachssteuer: bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren, auf den inflationsbereinigten Gewinn.
- Grundbuchgebühr fällt auch beim Verkauf an.
Sätze und Freibeträge ändern sich jährlich; genaue Berechnung durch Steuerberater und Berater.