Steuern und Kaufnebenkosten

· Autor: Grand Emlak

Beim Kauf

Grundbuchgebühr4 % des Kaufpreises (gesetzlich 2 % + 2 %; praktisch nach Vertrag)
UmsatzsteuerNeubau 1 % / 10 % / 20 % je nach Nettofläche und Projekt; Bestandswohnungen meist steuerfrei. Für Ausländer unter Bedingungen Befreiung beim Erstkauf.
Servicegebühr GrundbuchFestbetrag
WertgutachtenSPK-lizenziert; für Ausländer Pflicht
DASKPflicht-Erdbebenversicherung
Notar / ÜbersetzerVollmacht, beglaubigte Übersetzungen
MaklerprovisionGetrennt von Käufer und Verkäufer; im Vertrag angegeben

Während des Eigentums

  • Grundsteuer: jährlich an die Gemeinde; Wohnungen 0,1 % (0,2 % in Metropolen), Grundstücke 0,3 % (0,6 %). Zwei Raten: die erste März–Mai (bis 31. Mai), die zweite im November.
  • Hausgeld (Aidat): Verwaltungskosten der Anlage; in unseren Angeboten angegeben.
  • Mieteinkünfte: Einkünfte über dem Jahresfreibetrag werden erklärt.

Beim Verkauf

  • Wertzuwachssteuer: bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren, auf den inflationsbereinigten Gewinn.
  • Grundbuchgebühr fällt auch beim Verkauf an.

Sätze und Freibeträge ändern sich jährlich; genaue Berechnung durch Steuerberater und Berater.