Kaufnebenkosten, Regeln für Ausländer und aktueller Golden-Visa-Status in Spanien; Angebote erscheinen hier, sobald das Portfolio wächst.
Warum Spanien?
Golden Visa abgeschafft — Seit 3. April 2025 ist der Investorenaufenthalt über Immobilien (früher 500.000 €) für neue Anträge geschlossen – Ley Orgánica 1/2025. (Quelle, zuletzt geprüft 2026-10-09)
Grunderwerbsteuer (ITP) — Bestand: 6–11,5 % je nach Region (Andalusien 7 %, Madrid 6 %, Valencia 10 %, Katalonien 11 %); Neubau: 10 % MwSt. + AJD.
NIE erforderlich — Keine allgemeine Beschränkung für Nicht-EU-Käufer; die Ausländernummer (NIE) ist Pflicht.
Aufenthalt und Visaprogramm
Golden Visa
Seit 3. April 2025 keine neuen Golden-Visa-Anträge (Ley Orgánica 1/2025); frühere laufen nach alten Regeln.
Bedarfs- und Budgetgespräch — Klären Sie mit unserem Berater Ziel (Investition, Aufenthalt, Ferienhaus, Umzug), Budget und Wunschlage.
Auswahl und Besichtigung — Besichtigen Sie die Auswahl vor Ort oder per Videotour.
NIE beantragen — Vor dem Kauf wird die Ausländernummer (NIE) beantragt.
Vertrag und Zahlung — Bei Bestandsimmobilien ist die ITP binnen 30 Tagen zu zahlen.
Übergabe — Vor der Unterzeichnung sollte ein unabhängiger Anwalt vor Ort Grundbuch und Vertrag prüfen.
Häufige Fragen
Gibt es in Spanien noch das Golden Visa?
Nein. Seit 3. April 2025 werden keine neuen Anträge angenommen (Ley Orgánica 1/2025). Frühere Anträge laufen nach alten Regeln; erteilte Titel gelten bis Ablauf.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
Bestand: ITP 6–11,5 % je Region; Neubau: 10 % MwSt. plus AJD. Region im Rechner wählen.
Nur zur Information, keine Rechtsberatung; Regeln können sich ändern – vor dem Kauf mit Anwalt vor Ort und unserem Berater klären.