Autokauf, Führerschein und ausländische Kennzeichen

· Autor: Grand Emlak

Wie lange gilt der ausländische Führerschein, wie lange darf das ausländische Kennzeichen bleiben, wie kauft man ein Auto? Antworten nur aus offiziellen Quellen.

Fahren mit ausländischem Führerschein

Laut der FAQ-Seite der Generaldirektion für Personenstand und Staatsangehörigkeit (NVİ) dürfen seit dem 01.01.2016 türkische Staatsbürger mit einem im Ausland erworbenen Führerschein 2 Jahre und Ausländer 6 Monate in der Türkei fahren; um danach weiterzufahren, muss ein türkischer Führerschein erworben werden. Der umgetauschte ausländische Führerschein wird nach der Durchführungsanweisung zu Artikel 88 der Straßenverkehrsverordnung an das Ausstellungsland zurückgesandt. Quelle: Generaldirektion für Personenstand und Staatsangehörigkeit (NVİ), Zugriff 08.10.2026

Für den Umtausch (tebdil) eines im Ausland erworbenen Führerscheins werden das Original und eine Farbkopie, eine von Notar oder Konsulat beglaubigte türkische Übersetzung, ein Ausweisdokument, ein Fahrtauglichkeitsgutachten, ein biometrisches Foto aus den letzten sechs Monaten, eine Blutgruppenerklärung und ein Bildungsnachweis verlangt; Gebühr, Wertpapierentgelt und Führungszeugnis werden elektronisch geprüft. Der Antrag wird persönlich, nicht per Vollmacht, mit Termin aus dem NVİ-System gestellt. Quelle: Generaldirektion für Personenstand und Staatsangehörigkeit (NVİ), Zugriff 08.10.2026

Der türkische Führerschein gilt in den 93 Mitgliedstaaten des Übereinkommens über den Straßenverkehr; für Nichtmitgliedsländer ist der Internationale Führerschein des Türkischen Touring- und Automobilclubs nötig. Laut Turing beruht er auf dem Genfer Abkommen von 1949, gilt 1 Jahr ab Ausstellung, und Ausländer legen das Original, zwei Fotos und eine konsularisch beglaubigte Übersetzung vor; die Erstausstellungsgebühr ist auf der Seite mit 7.800 TL angegeben (Zugriff 08.10.2026, änderbar). Quelle: Generaldirektion für Personenstand und Staatsangehörigkeit (NVİ), Türkischer Touring- und Automobilclub (Turing), Zugriff 08.10.2026

Mit ausländischem Kennzeichen in der Türkei bleiben

Laut den Zoll-FAQ des Handelsministeriums dürfen Personen mit Wohnsitz außerhalb des türkischen Zollgebiets ihr Fahrzeug zum persönlichen Gebrauch vorübergehend einführen, sofern sie mindestens 185 der 365 Tage vor der Einreise im Ausland verbracht haben; im Ausland Verrentete sind von der 185-Tage-Bedingung befreit. Die Frist wird anhand der Pass-Ein- und Ausreisedaten berechnet und ist über e-Devlet einsehbar. Quelle: Handelsministerium, Zugriff 08.10.2026

Die dem Fahrzeug eingeräumte Frist beträgt für im Ausland Ansässige höchstens 730 Tage; Ausländer ohne Aufenthaltstitel erhalten insgesamt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, Inhaber eines Aufenthaltstitels dessen Laufzeit bis höchstens 730 Tage, mit Vollmacht einer juristischen Person eingeführte Fahrzeuge 90 Tage. Die Frist darf die zulässige Aufenthaltsdauer der Person nicht übersteigen. Ehepartner, Eltern und Kinder des Berechtigten dürfen das Fahrzeug fahren, wenn sie im Ausland wohnen oder der Berechtigte mitfährt. Quelle: Handelsministerium, Zugriff 08.10.2026

Bei der Ausreise kann das Fahrzeug per Erklärung oder unter Zollverwahrung in der Türkei bleiben; die ungenutzte Frist kann bei einer späteren Einreise genutzt werden, wenn die 185-Tage-Bedingung erneut erfüllt ist. Fristüberschreitungen kosten nach dem Tarif 2026 2.988 TL für 1 Monat, 5.976 TL für 2 Monate und 8.964 TL für 3 Monate; bei längerer Überschreitung werden 25 % der Zollabgaben erhoben. Turing definiert die Grüne Karte als international gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis für im Ausland genutzte Fahrzeuge; prüfen Sie vor der Abfahrt, ob Ihre Versicherung die Türkei abdeckt. Quelle: Handelsministerium, Türkischer Touring- und Automobilclub (Turing), Zugriff 08.10.2026

Autokauf in der Türkei: Notar und ARTES

Laut der ARTES-Seite der Türkischen Notarkammer änderte das am 6. Januar 2017 veröffentlichte Dekret Nr. 680 das Straßenverkehrsgesetz und übertrug die Fahrzeugzulassung unter Koordination der Kammer auf die Notariate; Gebrauchtwagenverkäufe beim Notar laufen seit dem 01.02.2018 über ARTES. Stand September 2026 führt das System rund 35,5 Millionen Fahrzeugdatensätze, arbeitet in 2.383 Notariaten und ist mit 25 öffentlichen Einrichtungen und 106 Banken verbunden. Quelle: Türkische Notarkammer (ARTES), Zugriff 08.10.2026

Beim Gebrauchtwagen wird die Zulassung beim Notar zugleich mit dem Verkauf erledigt; auch Fahrzeuge der Kennzeichengruppe MA–MZ, die auf ausländische natürliche und juristische Personen zugelassen sind, werden beim Notar registriert. Die erforderlichen Unterlagen hängen von Vorgangsart und Fahrzeugklasse ab und stehen auf der ARTES-Seite „Für die Zulassung erforderliche Unterlagen“; die aktuelle Liste sollte vor dem Termin beim Notariat erfragt werden. Quelle: Türkische Notarkammer (ARTES), Türkische Notarkammer (ARTES), Zugriff 08.10.2026

Kraftfahrzeugsteuer (MTV)

Das im Amtsblatt Nr. 33124 (5. Wiederholungsausgabe) vom 31. Dezember 2025 veröffentlichte Allgemeine Kommuniqué zur Kraftfahrzeugsteuer (Serie Nr. 58) legt die ab 1/1/2026 geltenden Beträge fest: Mit Präsidialbeschluss Nr. 10783 vom 30/12/2025 wurde für Fahrzeuge der Tarife (I), (II), (IV) und (I/A) ein Neubewertungssatz von 18,95 % angewandt. Ab dem 1/1/2018 zugelassene Pkw, Geländewagen und ähnliche Fahrzeuge werden nach Tarif (I) nach Hubraum, Alter und Fahrzeugwert besteuert. Quelle: Amtsblatt (Resmî Gazete), Zugriff 08.10.2026

Nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz Nr. 197 wird die Steuer jedes Jahr in zwei gleichen Raten im Januar und Juli gezahlt; bei einem Halterwechsel durch Verkauf wird die Steuer vor dem Wechsel entrichtet. Steuerrecht und Beträge ändern sich jährlich; vor einem Vorgang empfiehlt sich die Bestätigung durch die Finanzverwaltung und einen Steuerberater. Quelle: Rechtsinformationssystem, Zugriff 08.10.2026

Wie Grand Emlak hilft

Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung; Vorschriften ändern sich, holen Sie vor dem Handeln die Bestätigung der Behörde und eines Fachmanns ein.

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Quellen

  • Generaldirektion für Personenstand und Staatsangehörigkeit (NVİ) — https://www.nvi.gov.tr/sss-surucu-belgeleri-hizmetleri — Zugriff 08.10.2026
  • Türkischer Touring- und Automobilclub (Turing) — https://turing.tr/uluslararasi-surucu-belgesi/ — Zugriff 08.10.2026
  • Handelsministerium — https://ticaret.gov.tr/gumruk-islemleri/sikca-sorulan-sorular/bireysel/yolcu-beraberi-tasitlar — Zugriff 08.10.2026
  • Türkischer Touring- und Automobilclub (Turing) — https://turing.tr/uluslararasi-sigorta-yesilkart/ — Zugriff 08.10.2026
  • Türkische Notarkammer (ARTES) — https://portal.tnb.org.tr/Artes/Sayfalar/Hakkimizda.aspx — Zugriff 08.10.2026
  • Türkische Notarkammer (ARTES) — https://portal.tnb.org.tr/Artes/Sayfalar/NoterlikTescilIslem.aspx — Zugriff 08.10.2026
  • Türkische Notarkammer (ARTES) — https://portal.tnb.org.tr/Artes/Sayfalar/TescilGerekliEvrak.aspx — Zugriff 08.10.2026
  • Amtsblatt (Resmî Gazete) — https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2025/12/20251231M5-23.pdf — Zugriff 08.10.2026
  • Rechtsinformationssystem — https://www.mevzuat.gov.tr/mevzuatmetin/1.5.197.pdf — Zugriff 08.10.2026